Allgemeine Geschäftsbedingungen (ab 06.03.2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen Kleintierbetreuung Flauschkugel & Nagezähnchen, Inhaberin Stefanie Vischer (nachfolgend „Tierbetreuer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Verbraucher gemäß § 13 BGB, also natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Tierbetreuer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(2.1) Voraussetzung für einen Vertragsschluss ist, dass der Auftraggeber das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(2.2) Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website oder in Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2.3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein vom Tierbetreuer erstelltes Angebot (per E-Mail, Telefon oder persönlich) annimmt oder der Tierbetreuer eine Anfrage des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung (in Textform, z. B. per E-Mail) verbindlich bestätigt.
(2.4) Mit dem Vertragsschluss stimmt der Auftraggeber zu, dass die Rechnungsstellung auf elektronischem Weg (als PDF-Datei per E-Mail) erfolgt.
§ 3 Leistungsumfang
(3.1) Die Leistungen der Kleintierbetreuung Flauschkugel & Nagezähnchen umfassen:
Die individuelle Tierbetreuung und -pflege im gewohnten Haushalt des Auftraggebers (z. B. Fütterung, Reinigung der Hygienebereiche).
Einen Gassi-Service für Hunde im vereinbarten Zeitrahmen.
Eine Erstberatung bei Haustierwunsch zur Unterstützung vor der Anschaffung eines Tieres.
(3.2) Die konkreten Einzelheiten der Betreuung (wie Einsatzzeiten, Dauer und spezifische Versorgungsaufgaben) werden für jeden Auftrag individuell vereinbart.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(4.1) Allgemeines & Kleinunternehmerstatus
Die aktuellen Preise für alle (Standard-)Dienstleistungen sind jederzeit auf unserer Website unter www.flauschkugel-nagezaehnchen.de/leistungen-and-preise/ einsehbar. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise in EURO.
(4.2) Kennenlerntermin & Erstberatung
- Vor der ersten Betreuung findet ein obligatorischer Kennenlerntermin am Wohnort des Tierhalters statt. Für diesen Termin wird ein Honorar in Höhe von 30,00 € pro 60 Min. zzgl. Fahrtkosten erhoben.
- Die Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung nach dem Termin.
- Kommt es im Anschluss an den Kennenlerntermin zu einer verbindlichen Buchung, wird das Honorar für den Kennenlerntermin (30,00 €) zu 100 % mit der ersten Betreuungsrechnung verrechnet.
- Erfolgt keine Buchung, bleibt die Forderung über das Honorar des Kennenlerntermins sowie die Fahrtkosten in voller Höhe bestehen.
(4.3) Kennenlern-Aktion Kleintierbetreuung
Diese Aktion bezieht sich auf die erste Buchung und gilt für die Betreuung von kleinen Heimtieren (wie z. B. Kaninchen und Degus) und Katzen im Haushalt des Auftraggebers.
- Rabatt: Der Auftraggeber erhält 0,50 € Nachlass auf die Kosten für Standardleistungen bei jedem Besuch.
- Ausschluss: Ausgenommen sind Zusatzleistungen, Fahrkosten, Zuschläge und der Gassi-Service. Diese Aktion ist nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar.
(4.4) Kennenlern-Aktion Gassi-Service
Der Gassi-Service kann einmalig 4 Wochen (28 Tage) lang unverbindlich zum vergünstigten Preis getestet werden. Dieses Kennenlern-Angebot ist auf 4 Wochen (28 Tage) begrenzt und wird nicht automatisch verlängert.
- Rabatt: Es wird ein Nachlass von 1,50 € pro vereinbartem Termin auf die jeweils gewählte Gassi-Option (Kleine, Mittlere oder Große Runde) im Aktionszeitraum gewährt.
- Rechenbeispiele zur monatlichen Ersparnis:
- 1x pro Woche Gassi-Service = 6,00 € im Monat gespart
-
- 2x pro Woche Gassi-Service = 12,00 € im Monat gespart
- 5x pro Woche Gassi-Service = 30,00 € im Monat gespart
- Ausschluss: Der Rabatt gilt nicht für Fahrkosten und Zuschläge und ist nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar. Im Anschluss an die Aktion kann z. B. das Modell „10er-Karte“ gebucht werden.
(4.5) Treue-Bonus: Die 10er-Karte
Das Modell 10er-Karte (Gassi-Service oder Kleintierbetreuung) dient als Treue-Bonus für regelmäßige Inanspruchnahme der Dienstleistungen.
- Bonus: Nach 10 vollständig gestempelten/bezahlten Terminen wird der 11. Termin der jeweiligen Leistung mit einem Rabatt von 50 % auf die Standardleistung vergütet.
- Regeln: Der Rabatt gilt nicht für Fahrkosten, Zuschläge oder sonstige Sonderleistungen. Der Bonus ist nicht auf andere Personen übertragbar, jedoch innerhalb des Kundenhaushalts auf andere oder neue zu betreuende Tiere zulässig. Eine Barauszahlung des Rabattwerts ist ausgeschlossen.
- Änderungsvorbehalt: Der Tierbetreuer behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit anzupassen oder einzustellen. Bereits gesammelte Stempel bleiben bis zum Ende ihrer Nutzung oder bis zur vollständigen Einstellung des Programms gültig.
(4.6) Zuschläge und Zusatzleistungen
Zusätzlich zum Grundpreis werden folgende Kosten berechnet:
- Wochenende & Feiertage: 30 % Zuschlag auf den Normalpreis (Samstag, Sonntag,
- gesetzl. Feiertage in Baden-Württemberg sowie am 24.12. & 31.12.).
- Hochsaison: 1,00 € Zuschlag pro Besuch während der offiziellen Schulferien in Baden-Württemberg.
- Parkkosten: Stehen am Einsatzort keine kostenlosen Parkmöglichkeiten zur Verfügung, trägt der Auftraggeber etwaige Parkgebühren.
- Einzelpreise: Medikamentengabe (3 €), intensive Fell-/Körperpflege (8 €/15 Min), Freilauf/Freiflug (8 €/30 Min oder nach Absprache), intensive Gehege-/Katzenkloreinigung (nach Aufwand), intensive Beschäftigung/Spiel/Kuscheln (5 €/15 Min), Housekeeping (Lüften, Briefkasten, Mülltonnen, Rollläden, Blumen – 5 €), Schlüssel Hol- & Bringservice (nach Aufwand).
- Fahrtkosten: 1,00 € je gefahrenem Kilometer ab Standort Thomastraße 3, 75334 Straubenhardt.
(4.7) Material und Besorgungen
Das Futter, benötigte Medikamente, Einstreu sowie Heu und Stroh werden vom Auftraggeber gestellt. Sollte der Tierbetreuer während der Betreuung Materialien nachkaufen müssen, werden diese dem Auftraggeber gegen Belegvorlage im Anschluss an die Betreuung in Rechnung gestellt.
(4.8) Zahlungsbedingungen & Reservierung
- Auftragsbestätigung: Jede Buchung wird durch den Tierbetreuer mittels einer verbindlichen Auftragsbestätigung bestätigt. Damit ist der Termin bzw. der Betreuungszeitraum fest für den Auftraggeber reserviert.
- Anzahlung bei Kleintierbetreuung: Die Rechnung hierfür wird zeitnah nach der Auftragsbestätigung gestellt. 50 % der Rechnungssumme sind sofort nach Rechnungserhalt fällig (Anzahlung). Die Reservierung des Zeitraums gilt erst mit dem Eingang dieser Teilzahlung als endgültig bestätigt. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, behält sich der Tierbetreuer das Recht vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
- Restzahlung: Der restliche Betrag der Kleintierbetreuung ist sofort nach Abschluss der Betreuung zu begleichen.
- Abrechnung Gassi-Service: Die vereinbarten Termine werden mit der Auftragsbestätigung verbindlich bestätigt. Die Abrechnung erfolgt jeweils zeitnah nach Durchführung der Gassi-Termine.
- Zahlungsweg: Die Zahlung erfolgt in der Regel per Überweisung. Bei Zahlungsverzug behält sich der Tierbetreuer die Geltendmachung eines Verzugsschadens vor.
§ 5 Widerrufsrecht
(5.1) Gesetzliches Widerrufsrecht: Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
(5.2) Ausschluss bei Termingebundenheit: Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da die Tierbetreuung/der Gassi-Service für fest definierte Termine gebucht wird, ist ein Widerruf nach verbindlicher Buchung für diese Termine ausgeschlossen.
(5.3) Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt zudem vorzeitig, wenn der Tierbetreuer die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Voraussetzung ist, dass der Tierbetreuer mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(5.4) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kleintierbetreuung Flauschkugel & Nagezähnchen, Stefanie Vischer, Thomastraße 3, 75334 Straubenhardt, E-Mail: kleintierbetreuung@flauschkugel-nagezaehnchen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
§ 6 Leistungsänderung und Ausfall
(6.1) Unvorhersehbare Ereignisse: Sollte der Tierbetreuer gezwungen sein, die vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt (z. B. eigene schwere Krankheit, Unfall, behördliche Auflagen) zu ändern oder ausfallen zu lassen, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert.
(6.2) Rücktrittsrecht des Auftraggebers: Im Falle einer wesentlichen Änderung oder des vollständigen Ausfalls der vereinbarten Leistung hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Anzahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
(6.3) Geltendmachung: Der Auftraggeber hat sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach Kenntnisnahme der Leistungsänderung gegenüber dem Tierbetreuer (vorzugsweise in Textform per E-Mail) zu erklären.
(6.4) Haftungsausschluss bei Ausfall: Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers (z. B. die Übernahme von Mehrkosten für eine kurzfristig organisierte Ersatzbetreuung durch Dritte) sind ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Tierbetreuers verursacht wurde.
§ 7 Verhalten in Notfällen und tierärztliche Versorgung
(7.1) Handlungsvollmacht: Im Falle eines medizinischen Notfalls, der nach Einschätzung des Tierbetreuers eine sofortige Behandlung erfordert, ist der Tierbetreuer berechtigt, das Tier auch ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers einem Tierarzt vorzustellen. Der Tierbetreuer informiert den Auftraggeber oder die im Betreuungsvertrag benannte Kontaktperson unverzüglich über den Notfall und die eingeleiteten Maßnahmen.
(7.2) Wahl des Tierarztes: Es wird primär der im Betreuungsvertrag benannte Haustierarzt aufgesucht. Sollte dieser nicht erreichbar sein oder die Schwere des Notfalls eine sofortige Behandlung in einer spezialisierten Tierklinik erfordern, erfolgt die Vorstellung nach bestem Ermessen des Tierbetreuers bei einem anderen Tierarzt oder einer Tierklinik.
(7.3) Kostenübernahme & Vertragsverhältnis: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Notfall entstehenden Tierarzt-, Klinik- und Medikamentenkosten in vollem Umfang zu tragen. Der Behandlungsvertrag kommt rechtlich direkt zwischen dem Auftraggeber und dem behandelnden Tierarzt bzw. der Tierklinik zustande.
(7.4) Aufwandsentschädigung: Der Zeitaufwand für den Notfalltransport und die Betreuung vor Ort sowie die anfallenden Fahrtkosten werden dem Auftraggeber gemäß der aktuellen Preisliste für Sonderleistungen in Rechnung gestellt.
§ 8 Haftung und Versicherungsschutz
(8.1) Sorgfaltspflicht: Der Tierbetreuer verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten sowie das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen strikt zu beachten.
(8.2) Haftungsbeschränkung: Der Tierbetreuer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Tierbetreuer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(8.3) Spezifische Haftungsregelungen bei Krankheit oder Versterben:
Der Tierbetreuer haftet nicht für Krankheiten, Verletzungen oder das Versterben des Tieres während des Betreuungszeitraums, sofern diese nicht nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Tierbetreuers verursacht wurden.
Gruppenbetreuung: Verstirbt ein Tier im Rahmen einer Gruppenbetreuung, bleibt der Vertrag für die verbleibenden Tiere bestehen; die Vergütung passt sich automatisch an die verbleibende Tieranzahl an.
Einzelbetreuung: Im Falle des Versterbens eines einzeln zu betreuenden Tieres endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Todes. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zu diesem Zeitpunkt zu vergüten.
(8.4) Haftung des Tierhalters:
Der Auftraggeber haftet als Tierhalter für alle Schäden, die das Tier an Personen oder Sachen des Tierbetreuers oder Dritten verursacht (Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB).
Hunde: Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Katzen & Kleintiere: Der Auftraggeber versichert, dass das Tier über seine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
(8.5) Haftungsgrenzen und Betriebshaftpflicht:
Der Tierbetreuer haftet nur für Schäden, die er selbst schuldhaft verursacht hat. Hierfür besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Eigentum des Halters: Eine Haftung für Schäden, die das Tier am Eigentum des Auftraggebers verursacht (z. B. Zerkratzen von Möbeln, Verunreinigungen), ist ausgeschlossen.
Betreuungsende: Die Haftung des Tierbetreuers endet mit dem Verlassen der Räumlichkeiten bzw. der Übergabe des Tieres. Für Schäden, die das Tier außerhalb der aktiven Betreuungspräsenz verursacht (z. B. wenn der Hund nach dem Gassi-Service im Haus allein eine Vase beschädigt), haftet allein der Auftraggeber.
(8.6) Abbruchrecht bei Gefahr:
Der Tierbetreuer ist berechtigt, die Betreuung jederzeit abzulehnen oder fristlos abzubrechen, falls das Tier eine unzumutbare Gefahr für Personen oder Sachen darstellt.
§ 9 Stornierungsbedingungen
(9.1) Rücktritt durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Betreuung stornieren. Dies gilt auch für den Fall, dass das zu betreuende Tier vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn verstirbt. Die Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) erfolgen.
(9.2) Stornierungskosten Kleintierbetreuung: Da Termine fest reserviert werden, hat der Tierbetreuer im Falle einer Stornierung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage:
Bis 90 Tage vor Betreuungsbeginn: 30 % des Gesamtpreises.
89 bis 60 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises.
59 bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn: 70 % des Gesamtpreises.
Ab 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 100 % des Gesamtpreises.
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
(9.3) Absageregelungen Gassi-Service: Vereinbarte Gassi-Termine (auch aus Aktionen oder der 10er-Karte) müssen mindestens 24 Stunden im Voraus in Textform abgesagt werden.
Rechtzeitige Absage: Erfolgt die Absage mindestens 24 Stunden vorher, fallen keine Kosten an. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Nachholung des Termins zu einem späteren Zeitpunkt besteht jedoch nicht; der reservierte Termin verfällt ersatzlos.
Kurzfristige Absage: Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist der volle Preis (100 %) fällig.
Ausnahmen: Bei Tod oder schwerer, längerfristiger Krankheit des Tieres sowie bei höherer Gewalt (z. B. Unfall, extreme Wetterwarnungen) entfallen die Stornierungskosten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
(9.4) Wirksamkeit & Nachweis: Absagen werden erst mit der Bestätigung durch den Tierbetreuer wirksam. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich unbenommen, nachzuweisen, dass dem Tierbetreuer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
§ 10 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
(10.1) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
(10.2) Schlichtungsverfahren: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(10.3) Kontakt: Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucheranfragen lautet: kleintierbetreuung@flauschkugel-nagezaehnchen.de
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt streng nach den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten sowie zu Ihren Rechten (z. B. Auskunft, Löschung) entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung auf unserer Website unter internal://6abb7600-8903-4b8e-8a56-c282398d5328
